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Lithium-Akkus laden: Kennen Sie Ihre Sorgfaltspflichten?

Jährlich verursachen Lithium-Akkus in Deutschland etwa 6.000 Brandfälle mit teils erheblichen Sachschäden. Ein Grossteil ist auf Fehler beim Ladevorgang zurückzuführen – was zunehmend in gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Sachversicherern und Versicherungsnehmern resultiert. Erfahren Sie im Folgenden, was Juristen als fahrlässiges Verhalten beim Laden von Lithium-Akkus werten und welche allgemeinen Sorgfaltspflichten Sie daher unbedingt einhalten sollten. Damit erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Betrieb und vermeiden unnötige Komplikationen im Versicherungsfall.

Erhöhtes Brandrisiko beim Laden von Lithium-Akkus

Beim Laden von Lithium-Akkus besteht statistisch das grösste Brandrisiko. Das gilt insbesondere, wenn ein defekter Lithium-Akku an ein Ladegerät angeschlossen wird und die zugeführte Energie nicht mehr korrekt umgesetzt werden kann. Defekte können durch verschiedenste Ereignisse verursacht werden. Etwa durch eine mechanische Beschädigung des Lithium-Akkus (Herunterfallen, Stossen, Quetschen) oder durch eine nicht fachgerechte Lagerung (thermische Belastungen, Feuchtigkeitseinwirkung, Tiefentladung aufgrund zu langer Einlagerung ohne regelmässige Erhaltungsladungen). Aber auch beim Laden von unbeschädigten Lithium-Akkus kann einiges schief gehen: Zum Beispiel das Überladen des Akkus durch eine zu hohe Ladespannung oder zu lange Ladezeit. Auch grosse Hitzeeinwirkung von aussen kann gefährlich werden. Kurz gesagt: Beim Laden von Lithium-Akkus existieren viele Fehlerquellen für den Anwender.

Brandexperiment: Das passiert bei Ladefehlern!

Sehen Sie im Video, wie schnell sich ein Lithium-Brand entwickelt. Der DENIOS Brandversuch veranschaulicht die Überladung eines Lithium-Moduls:

12 Lithium-Batteriezellen wurden in einem Modul für den Test zusammengefügt. Das entspricht etwa einer Leistung von 2kW (eine E-Auto-Batterie weist ca. 100 kW auf). Das Lithium-Modul wurde einer erhöhten Ladespannung ausgesetzt. Als diese einen Wert von etwas mehr als 5V erreicht, kommt es zur Reaktion und die Lithium-Batterie geht Zelle für Zelle in Feuer und Rauch auf (Thermal Runaway). Eine Temperaturmessung ergibt ca. 800 °C an der Batterie.

Ihre 4 wichtigsten Sorgfaltspflichten

Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Sachversicherern und Versicherungsnehmern ist in der Regel die Frage, ob der Anwender beim Gebrauch des Lithium-Akkus fahrlässig gehandelt und somit den Brand schuldhaft herbeigeführt hat. Die folgenden Sorgfaltspflichten sollten Sie in jedem Fall beachten, da Zuwiderhandlungen nicht nur gefährlich sind, sondern auch von Juristen als fahrlässig eingestuft werden:

Laden von Lithium-Akkus nur mit ausreichendem Brandschutz

Lithium-Akkus sollten niemals in der Nähe brennbarer Materialien oder Gegenstände aufgeladen werden. Laden Sie Lithium-Akkus auch nicht an Orten, an denen hohe Temperaturen oder Sonneneinstrahlung zu erwarten sind. Da es durch den Ladevorgang selbst zu Wärmeentwicklung kommt, sollten Sie Lithium-Akkus beim Laden keinesfalls abdecken. Insbesondere wenn Sie viele Geräte gleichzeitig aufladen möchten, sollten Sie Wärmestaus in geschlossenen Räumen oder Schränken vermeiden. Dies kann im Betrieb zum Beispiel dann problematisch werden, wenn Geräte während des Ladens eingeschlossen bzw. vor unbefugten Zugriffen geschützt werden sollen.

Das sichere Laden von Lithium-Akkus gewährleisten Sie in professionellen Akku-Ladeschränken und Laderäumen, die 90 Minuten beidseitigen Brandschutz bieten. Im Gegensatz zu Standard-Gefahrstoffschränken sollten Ladeschränke für Lithium-Akkus nicht nur über 90 Minuten Brandschutz von aussen, sondern auch von innen verfügen. Wenn Sie mehrere Geräte gleichzeitig in einem Ladeschrank aufladen möchten, sollte dieser über eine technische Entlüftung zur Vermeidung eines Wärmestaus im Schrankinnenraum verfügen. Je nach betrieblichem Sicherheitskonzept stehen auch Ladeschränke mit integriertem Löschsystem zur Verfügung. Laderäume von DENIOS lassen sich je nach Anwendungsbedarf mit verschiedensten Sicherheitskomponenten ausstatten. Zum Beispiel mit zusätzlicher Brandschutz- und Löschtechnik, vertikalen F90 Trennwänden für getrenntes Lagern und Laden oder mit einer technischen Lüftung mit vorgeschalteter sensorischer Temperaturkontrolle.

Lithium-Akkus nur unter Aufsicht bzw. überwacht laden

Das Aufladen einer Lithium-Batterie sollte grundsätzlich unter Aufsicht stattfinden, um bei Komplikationen schnell reagieren zu können. Das ist in Betrieben natürlich dann problematisch, wenn die personelle Überwachung durch Mitarbeiter nicht durchgehend gewährleistet werden kann. Zum Beispiel, wenn nicht durchgehend Personal anwesend ist oder in betriebsfreier Zeit wie nachts oder am Wochenende.

Technische Systeme können Sie bei der Überwachung von Ladevorgängen unterstützen. Professionelle Ladeschränke für Lithium-Akkus verfügen dazu über eine integrierte Sensorik (Rauchmelder und Temperatursensor) und schlagen bei Rauchentwicklung Alarm. Ein potentialfreier Kontakt ermöglicht die Alarm-Weiterleitung an die Gebäudeleittechnik. Bei Modellen mit integriertem Aerosol-Brandunterdrückungssystem wird dieses bei Überschreiten der kritischen Innentemperatur automatisch ausgelöst. Mit dem passenden Zubehör lassen sich verschiedene Alarme differenzieren (z.B. verschiedene Temperaturstufen) und über das Mobilfunknetz direkt auf Ihr Smartphone übertragen. Lithium-Laderäume können individuell mit modernster Steuerungstechnik und Sensorik ausgestattet werden, um die kontinuierliche Erfassung verschiedenster Parameter zu gewährleisten. Im Notfall lassen sich automatisch Alarme auslösen und Schliess- oder Löschanlagen aktivieren.

Beachten Sie die Sicherheitsvorschriften des Herstellers

Hersteller von akkubetriebenen Geräten vermerken wichtige Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung. In der Regel weisen sie darauf hin, dass Sie zum Aufladen des Akkus nur das mitgelieferte Originalladegerät verwenden dürfen. Denn nur dieses ist optimal auf den im Gerät verbauten Akku abgestimmt. Die Nutzung von Plagiaten ist nicht ratsam. Weitere Angaben betreffen z.B. das Temperaturfenster, in dem der Akku aufgeladen werden darf, die maximalen Ladezeiten, die nicht überschritten werden sollten oder Abkühlzeiten, die nach Gebrauch vor dem Laden eingehalten werden müssen. Halten Sie sich unbedingt an die Vorgaben des Herstellers und bringen Sie diese ggf. in Ihre Betriebsanweisungen ein.

Vorsicht bei Unkenntnis des Akku-Zustands

Sie sollten einen Lithium-Akku nicht unbedacht aufladen, wenn Sie keine Kenntnisse über eventuelle Vorschäden haben. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel gebrauchte Geräte gekauft oder gemietet haben. Aber auch Geräte, die von mehreren Mitarbeitern genutzt werden, können entsprechende Risiken bergen. Vor jedem Ladevorgang sollten Sie einen Lithium-Akku daher optisch auf äussere Beschädigungen überprüfen (z.B. gerissenes, verbeultes oder aufgeblähtes Gehäuse). Werden Beschädigungen festgestellt, darf der Lithium-Akku auf keinen Fall an ein Ladegerät angeschlossen werden. Betriebliche Vorfälle, die mit Beschädigungen von Lithium-Akkus einhergehen können, sollten gemeldet und der Akku anschliessend überprüft werden. Wir empfehlen, diese Vorsichtsmassnahmen in einer Betriebsanweisung festzuhalten und die Mitarbeiter entsprechend zu sensibilisieren. Um Restrisiken auszuschliessen, sollten auch alle zuvor genannten Sorgfaltspflichten beachtet werden.

Lithium-Akkus sicher laden mit Ladeschränken und Laderäumen von DENIOS

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