Für sämtliche Katalogbestellungen und Bestellungen in unserem Online Shop gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese Bedingungen beziehen sich ausschliesslich auf Standardware, die nicht nach kundenindividuellen Wünschen gefertigt wird. Die vorliegenden Bedingungen sind wesentlicher Bestandteil unseres Angebots und der mit uns abgeschlossenen Lieferverträge und werden bis zur Einbeziehung neuer Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil auch aller künftigen Bestellungen unserer Kunden. Abweichende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen verpflichten uns nur, soweit wir uns diesbezüglich einverstanden erklärt haben. Unsere Angebote richten sich ausschliesslich an Unternehmen, Gewerbetreibende, Behörden und vergleichbare Personen und Institutionen.
Der Kunde (nachstehend auch „Käufer“ genannt) macht uns (nachstehend auch „DENIOS AG“ genannt) im Wege der telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Bestellung ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die DENIOS AG die Annahme der Bestellung innerhalb einer Frist von 5 Tagen schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Eine aufgegebene Bestellung des Käufers ist verbindlich. Die per Telefon abgegebene Bestellung des Käufers ist verbindlich, auch wenn sie nicht nochmals per Brief, E-Mail oder Telefax bestätigt wird. Bei Schreib,- Druck- und Rechenfehlern im Katalog oder Online Shop ist die DENIOS AG zum Rücktritt berechtigt.
Die DENIOS AG übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält. Die Verantwortlichkeit der DENIOS AG für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt gemäss Punkt "Haftung" 2 unberührt. Die DENIOS AG wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und – wenn sie zurücktreten will – das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Die DENIOS AG wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung erstatten.
Produktbeschreibungen und Erklärungen der DENIOS AG (z.B. Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf technische Normen etc.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen der DENIOS AG über die Übernahme einer Garantie massgeblich. Die DENIOS AG behält sich jederzeit Konstruktionsänderungen vor, soweit diese nicht wertmindernd sind.
Gesonderte Vereinbarungen ausserhalb der Angaben im Katalog oder Online Shop sind nur wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt worden sind.
Der Käufer ist zur Abnahme der Sendung verpflichtet. Sollte der Empfang einer Sendung ernsthaft und endgültig verweigert werden, ist die DENIOS AG berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. DENIOS AG wird den Käufer unverzüglich über eine voraussichtliche Änderung der Lieferfrist informieren.
Zu Teillieferungen – insbesondere bei grösseren Aufträgen – ist DENIOS AG berechtigt.
Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Online Shop-Preise. Mit einer Änderung der Preisauszeichnung im Online Shop verlieren frühere Preisangaben – auch im Hauptkatalog oder anderen Druckmaterialien – ihre Gültigkeit. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
Die Preise verstehen sich innerhalb der Schweiz DAP ("delivered at place"), ohne zusätzliche Kosten für Verpackung, sofern im Katalog oder Online Shop nichts Abweichendes angegeben worden ist. Für Bestellungen unter 100 CHF netto berechnet die DENIOS AG zusätzlich zum Warenwert eine Servicepauschale von 20 CHF netto.
Rechnungen der DENIOS AG sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu bezahlen.
Die DENIOS AG kann bei Erstkunden sowie bei grösseren Aufträgen eine Vorauszahlung verlangen.
Privatpersonen werden ausschliesslich per Vorauszahlung beliefert (Hinweis: Bei Vorauszahlung werden die Aufträge erst nach Zahlungseingang reserviert, bestellt oder hergestellt).
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der DENIOS AG bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, sofern es sich bei dem Käufer um eine natürliche Person handelt, die den Kaufvertrag über den Kaufgegenstand zu dem Zweck abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Liefergegenstand bleibt ebenfalls Eigentum der DENIOS AG bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche und darüber hinaus bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die der DENIOS AG aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer zustehen, wenn der Käufer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Auf Verlangen des Käufers ist die DENIOS AG zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung angemessene Sicherung besteht.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der DENIOS AG in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Gebrauch des Gegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäss den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnittes nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug gemäss Punkt "Zahlungsbedingungen" befindet. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die DENIOS AG den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der DENIOS AG eine Veräusserung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung der DENIOS AG beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig.
Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, hat der Käufer der DENIOS AG sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der DENIOS AG hinzuweisen.
Die DENIOS AG kann vom Kaufvertrag oder Teilen des Kaufvertrags durch schriftliche Erklärung zurücktreten, falls der Käufer zahlungsunfähig wird, die Überschuldung des Käufers eintritt, der Käufer seine Zahlungen einstellt oder der Käufer Insolvenzantrag gestellt hat. Das Rücktrittsrecht ist bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens auszuüben. Der Käufer hat die DENIOS AG unverzüglich über den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, der Überschuldung oder der Zahlungseinstellung zu informieren. Unterlässt der Käufer eine solche Mitteilung, ist er verpflichtet, an die DENIOS AG den pauschalen Betrag von 5% des Warenwertes zu zahlen. Die DENIOS AG kann ausserdem die Weiterveräusserung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der Vorbehaltsware untersagen. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
Unsere Haftung für Sachmängel am Kaufgegenstand setzt voraus, dass der Kunde seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäss nachgekommen ist. Die Verjährungsfrist für Mängelrechte des Kunden beträgt zwei Jahre ab Auslieferung.
Ordnungsgemäss erhobenen und begründeten Mängelrügen wird die DENIOS AG durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung entsprechen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist die DENIOS AG hierzu nicht in der Lage, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Die DENIOS AG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die DENIOS AG nur nach dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG).
Für Produkte, die mit dem „Denios Garantie Logo“ versehen sind, verlängert sich die Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre oder darüber hinaus, wenn das Logo einen längeren Garantiezeitraum ausweist. Eine verkehrsübliche Nutzung des Produktes vorausgesetzt, leistet die DENIOS AG für diese Produkte Gewähr für die Funktionsfähigkeit des Produktes während des Garantiezeitraums. Nicht umfasst von der verlängerten Gewährleistung sind bewegliche Teile (wie Räder, Federn, Wellen), Verschleiss- und Elektroteile. Erfordert das Produkt eine regelmässige Wartung, so gilt die Verlängerung der Gewährleistung mittels der „Denios Garantie“ nur, wenn die Wartungen in verkehrsüblichen Abständen ausgeführt worden sind.
Im Falle des Lieferverzugs haftet die DENIOS AG begrenzt im Rahmen einer pauschalen Verzugsentschädigung mit höchstens 5 % des Netto-Lieferwertes, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Käufer hat das Recht, den geschlossenen Vertrag binnen 30 Tagen ab Anlieferung der Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Ware ist spätestens 10 Tage nach Zugang der Widerrufserklärung bei der DENIOS AG zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung und die Gefahr des Transports trägt der Käufer. Die DENIOS AG zahlt den Kaufpreis an den Käufer nach Eingang der Ware bei der DENIOS AG abzüglich einer verkehrsüblichen Bearbeitungspauschale zurück. Widerruf und Rücksendung sind nur möglich, wenn die Ware keine Gebrauchsspuren aufweist und noch originalverpackt ist.
Dieses Rückgaberecht gilt nicht für Sonderbeschaffungen ausserhalb unseres regulären Katalog- bzw. Online-Shop-Angebotes, für auftragsbezogen gefertigte Produkte (Depots, Container, Wärmekammern/-boxen, Kühlkammern, lufttechnische Anlagen etc.), für Sonderanfertigungen jeglicher Art, für Verbrauchsmaterialien (technische Chemikalien, Reinigungsflüssigkeiten, Aufkleber etc.) und für Lieferungen zu Sonderpreisen (z.B. Mengenrabatt).
Erfüllungsort ist der Sitz der DENIOS AG in CH-5242 Lupfig.
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Käufern ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz der DENIOS AG.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschliessenden gewollt haben oder nach dem Sinne und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem im Mass der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Mass an die Stelle treten. Die Vertragsschliessenden sind verpflichtet, durch eine formelle Änderung des Wortlautes des Vertrages eine notwendige Änderung festzulegen.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
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Für alle Produkte mit IoT-Services gelten unsere DENIOS IoT-Services Nutzungsbedingungen.
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