Gehörschutz gehört in Arbeitsumgebungen des produzierenden Gewerbes zum Alltag. Kapselgehörschutz eignet sich besonders bei häufigem Auf- und Absetzen. Gehörschutzstöpsel dienen dem Dauereinsatz und Gehörschutz mit Bügel oder Band erhöhen den Tragekomfort.
Sobald der Mitarbeiter Lärm dauerhaft ausgesetzt ist, der die untere Auslösegrenze von 80 dB (Spitzenschalldruck Peak 135 dB) überschreitet, muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen. Wenn der Lärm am Arbeitsplatz die oberen Auslösewerte von 85 dB übersteigt, ist das Tragen von Gehörschutz sogar verpflichtend. In der Produktion übliche Werkzeuge und Maschinen wie Schweißbrenner oder Drehbänke entwickeln bereits derartige Geräuschbelastungen. Was muss der persönliche Gehörschutz leisten? In erster Linie soll eine Gefährdung des Gehörs beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden.
Bereits im Alltag sind wir einer Vielzahl von Lärmbelastungen ausgesetzt. Am Arbeitsplatz entstehen bereits aus vermeintlich kleinen Quellen merkliche Belastungen. Bereits ab 85 dB spricht man von einer Gefährdung. Bei allen Geräuschen jenseits der 120 dB ist die Schmerzschwelle bereits erreicht.
Kapselgehörschutz und Gehörschutzstöpsel sind im betrieblichen Alltag zum Standard geworden. Wenn der Gehörschutz häufig auf und abgesetzt werden muss, eignen sich Kapselgehörschützer. Gehörschutzstöpsel überzeugen mit hohem Tragekomfort bei höchster Dämmleistung und werden bevorzugt bei andauerndem Lärm getragen. Es gibt allerdings Mitarbeiter, die Gehörschutzstöpsel wegen Materialunverträglichkeiten oder zu enger Gehörgänge nicht tragen können. Hier muss dann ebenfalls zum Kapselgehörschutz gegriffen werden.
Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Formular aus, wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.