Wenn gefährliche oder wassergefährdende Stoffe in Fässern gelagert werden, kann eine unsachgemässe Handhabung schnell zu Umwelt,- Brand- und Gesundheitsgefährdungen führen. Die Gefahren gehen dabei nicht nur vom Fassinhalt aus, sondern auch vom Handling der Fässer: Durch das manuelle Transportieren, Heben oder Halten von Fässern sind Mitarbeiter starken physischen Belastungen ausgesetzt. Vermeiden Sie Risiken und sorgen Sie für sichere Arbeitsbedingungen „rund um's Fass“. In unseren folgenden FAQ geben wir Ihnen nützliche Tipps zur Lagerung und zum Handling von Gefahrstoffen in Fässern.
Um das passende Fassmaterial auswählen zu können, empfiehlt sich der Blick in die Sicherheitsdatenblätter der zu lagernden Stoffe. Dort finden Sie alle relevanten Informationen zu Lagerung und Transport. Unsere Medienbeständigkeitsliste gibt Ihnen nützliche Hinweise zu passenden Behälterwerkstoffen für verschiedenste Lagermedien:
Lagermedium | Konzentration | Stahl 1), 4) | V2A 2) | PE 3) |
---|---|---|---|---|
Acetaldehyd | ≤ 40% | ✓ | ||
Acetaldehyd | techn. rein | ✓ | ||
Aceton | ✓ | ✓ | ||
Ameisensäure | ✓ | ✓ 5) | ||
Ammoniakwasser (-Lösung) | ✓ | |||
Ammoniumhydroxid | ≤ 38% | ✓ | ✓ | |
Ammoniumnitrat | gesättigt | ✓ | ✓ | |
Batteriesäure | ≤ 78% | ✓ | ||
Benzin | ✓ | ✓ | ||
Benzoesäure | ✓ | ✓ | ||
Benzol | ✓ | ✓ | ||
Blausäure | ≤ 10% | ✓ | ✓ | |
Borsäure | ✓ | ✓ | ||
Bremsflüssigkeit | ✓ | ✓ | ✓ | |
Butanol | techn. rein | ✓ | ✓ | |
Buttersäure | ✓ | |||
Calciumacetat | wässrig | ✓ | ✓ | |
Calciumchlorat, wässrige Lösung | ≤ 65% | ✓ | ✓ | |
Calciumhydroxid | ✓ | ✓ | ✓ | |
Calciumhypochlorit | gesättigt | ✓ | ||
Chlorbenzol | ✓ | ✓ | ||
Chloressigsäure | ≤ 50% | ✓ | ||
Chlorierte Kohlenwasserstoffe | ✓ | ✓ | ||
Chlorsäure | ≤ 20% | ✓ 5) | ||
Chromsäure | ≤ 20% | ✓ | ✓ 5) | |
Dichlorethylen | techn. rein | ✓ | ||
Dieselkraftstoff | ✓ | ✓ | ✓ | |
Eisen-(II)-sulfat | gesättigt | ✓ | ✓ | |
Eisen-(III)-chlorid | gesättigt | ✓ | ||
Eisen-(III)-sulfat | gesättigt | ✓ | ✓ | |
Erdöl | ✓ | ✓ | ||
Essigsäure | ✓ | |||
Essigsäureethylester | ✓ | ✓ | ||
Ethanol | ✓ | ✓ | ||
Ether | ✓ | ✓ | ||
Ethylenchlorid | ✓ | |||
Ethylenglykol | ✓ | ✓ | ||
Flugturbinenkraftstoff | ✓ | ✓ | ||
Getriebeöl | ✓ | ✓ | ✓ | |
Glycerin | ✓ | ✓ | ✓ | |
Glycolsäure | ≤ 70% | ✓ | ||
Harnsäure | ✓ | ✓ | ||
Harnstoff | ✓ | ✓ | ||
Heizöl | ✓ | ✓ | ✓ | |
Hydrazin | ≤ 10% | ✓ | ✓ | |
Hydrazinhydrat | wässrig | ✓ | ✓ | |
Isobutylether | ✓ | ✓ | ||
Isobutanol | ✓ | ✓ | ||
Isobutylacetat | ✓ | ✓ | ||
Isobutylchlorid | ✓ | |||
Isohexan | ✓ | ✓ | ||
Isopentan | ✓ | ✓ | ||
Isopropylalkohol (Isopropanol) | ✓ | ✓ | ||
Kaliumcarbonat | ✓ | ✓ | ||
Kaliumchlorat | ✓ | |||
Kaliumchlorid | wässrig | ✓ | ✓ |
Lagermedium | Konzentration | Stahl 1), 4) | V2A 2) | PE 3) |
---|---|---|---|---|
Kaliumchlorid | ≤ GL | ✓ | ||
Kaliumhydroxid | 50% | ✓ | ✓ | ✓ |
Kaliumnitrat | 50% | ✓ | ✓ | |
Kaliumnitrat | ≤ GL | ✓ | ||
Kaliumphosphat | ≤ GL | ✓ | ||
Kaliumsulfat | ≤ GL | ✓ | ||
Kerosin | ✓ | ✓ | ||
Kieselsäure | ✓ | ✓ | ||
Klebstoffe | ✓ | ✓ | ||
Kraftstoff | ✓ | ✓ | ||
Kühlerfrostschutzmittel (KFZ) | ✓ | ✓ | ||
Magnesiumcarbonat | gesättigt | ✓ | ✓ | |
Magnesiumchlorid | wässrig | ✓ | ✓ | |
Magnesiumnitrat | gesättigt | ✓ | ✓ | |
Magnesiumsulfat | ✓ | ✓ | ||
Methanol | ✓ | ✓ | ||
Menthol | fest | ✓ | ||
Methylacetat | ✓ | ✓ | ||
Methylacrylat | ✓ | |||
Methylenchlorid = Dichlormethan* | ✓ | |||
Motorenöl, aromatenfrei | ✓ | ✓ | ✓ | |
Natriumacetat | ✓ | ✓ | ||
Natriumbisulfat | ✓ | |||
Natriumbisulfit | wässrig | ✓ | ✓ | |
Natriumcarbonat | ✓ | ✓ | ||
Natriumchlorid | ✓ | ✓ | ||
Natriumhydrogensulfat | ≤ GL | ✓ | ||
Natriumhydrogensulfit | ≤ GL | ✓ | ||
Natriumhydroxid | ✓ | ✓ | ✓ | |
Natriumsulfat | ✓ | |||
Natriumsulfid | ≤ GL | ✓ | ||
Natronbleichlauge | ✓ 5) | |||
Nickelchlorid | ≤ GL | ✓ | ||
Nitrobenzol | ✓ | ✓ | ||
Nitroverdünnung | ✓ | ✓ | ||
Öle | ✓ | ✓ | ✓ | |
Ölsäure | techn. rein | ✓ | ✓ | |
Penthanol | ✓ | ✓ | ||
Petroleum | techn. rein | ✓ | ✓ | |
Phenol | 100% | ✓ | ✓ | |
Phosphorsäure | ≤ 95% | ✓ | ||
Propanol | ✓ | ✓ | ||
Raps-Methylester (Bio-Diesel) | ✓ | |||
Salicylsäure | gesättigt | ✓ | ||
Salpetersäure | ≤ 10% | ✓ | ✓ | |
Salzsäure | > 37% | ✓ 5) | ✓ 5) | |
Schwefelsäure | ≤ 80% | ✓ | ✓ | |
Schwefelsäure | 95% | ✓ | ||
Schweflige Säure | gesättigt | ✓ | ✓ | |
Terpentinöl | ✓ | ✓ | ||
Testbenzin | ✓ | ✓ | ||
Toluol | ✓ | |||
Wasserstoffperoxid | ≤ 90% | ✓ | ✓ 5) | |
Xylol | ✓ | ✓ | ||
Zitronensäure | ✓ 5) | ✓ |
✓ geeignet – GL: Gesättigte Lösung
*1 nur im kalten Zustand beständig. Wenn erwärmt wird, neu beurteilen
1) Stahl lackiert (Werkstoffnummer 1.0038) oder verzinkt (Werkstoffnummer 1.0242),
2) Edelstahl V2A (Werkstoffnummer 1.4301),
3) Polyethylen (PE) ggf. in ableitfähiger Ausführung, z. B. bei Stoffen mit einem Flammpunkt unter 60 °C
4) Verzinkte Auffangwannen sind bei der Lagerung folgender Flüssigkeiten nicht einzusetzen: organische und anorganische Säuren, Natron- und Kalilauge sowie weitere Alkalihydroxide, Chlorkohlenwasserstoffe, Amine, Nitroverbindungen, Säurechloride und andere Chloride, Phenol, wässrige alkalische Lösungen, Nitrile.
5) nur bedingt geeignet
Ein Fass gehört zu den ortsbeweglichen Behältern, weshalb bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Fässern die Vorschriften der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ zu beachten sind. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung Gefährdungen für Personen und Umwelt ergeben.
Eigenschaften bzw. Aggregatzustand der gelagerten Gefahrstoffe
Menge der gelagerten Gefahrstoffe
Art der Lagerung
Tätigkeiten bei der Lagerung
Zusammenlagerung von Gefahrstoffen
Arbeits- und Umgebungsbedingungen, insbesondere Bauweise des Lagers, Raumgröße, klimatische Verhältnisse, äussere Einwirkungen und Lagerdauer
Gestaltung des Lagers und der Lagereinrichtungen
Organisation der Arbeitsabläufe
Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel für Tätigkeiten, die mit der Lagerung von Gefahrstoffen in Zusammenhang stehen, z. B. Greifeinrichtungen bei unpalettierten Fässern
Begrenzung der Dauer und des Ausmasses der Exposition
Angemessene Hygienemassnahmen, insbesondere regelmässige Reinigung
Vermeidung des unbeabsichtigten Freisetzens von Gefahrstoffen
Bereithaltung von Mitteln zur Gefahrenabwehr
Sind die gelagerten Stoffe im Sicherheitsdatenblatt einer Wassergefährdungsklasse zugeordnet, ist ausserdem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu beachten. Dieses stellt konkrete Anforderungen an das Rückhaltevermögen des Fasslagers, damit das Auffangen des Fassinhaltes im Leckagefall gewährleistet ist. Üblicherweise müssen mindestens 10 % des Gesamtvolumens und wenigstens der Rauminhalt des grössten Fasses aufgefangen werden. Für Wasserschutzgebiete gibt es abweichende Regelungen. Hier muss das Auffangvolumen i.d.R. 100% der Lagermenge betragen.
Nachlesen: WHG und TRGS 510
Werden Tätigkeiten wie Umfüll- und Abfüllarbeiten vorgenommen, sind diese separat in der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 zu bewerten. In 3 einfachen Schritten erfahren Sie nachfolgend, welche Sicherheitsvorkehrungen Sie vor dem Um- und Abfüllen aus Fässern treffen sollten:
Vor Ab- und Umfüllarbeiten sollten zunächst geeignete Vorkehrungen zum Zurückhalten von verschütteten Flüssigkeiten getroffen werden. Es empfiehlt sich, die Arbeiten nur in eigens dafür vorgesehenen Bereichen durchzuführen, die sich nicht innerhalb von Durchgängen oder Verkehrswegen befinden.
In unserem Onlineshop finden Sie dafür geeignete Bodenauffangwannen, die einen optimalen Flächenschutz bieten.
Für das Abfüllen aus Fässern können auch spezielle Abfüllstationen genutzt werden, die gleichzeitig als Lagereinheit dienen.
Um verschüttete Flüssigkeiten schnellstmöglich absorbieren zu können, sollten ausserdem geeignete Bindemittel bereitgehalten werden.
Flexible Absperrbarrieren oder Kanalabdeckungen dienen ebenfalls dazu, Umweltschäden durch die Freisetzung von gefährlichen Flüssigkeiten zu vermeiden.
Massnahmen zur Emissionsminderung sind notwendig, um bei den Arbeiten austretende Dämpfe zu reduzieren. Sorgen Sie für eine gute Belüftung des Arbeitsbereichs und installieren Sie gegebenenfalls Absaugvorrichtungen (für bestimmte Stoffe sind durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Emissionsgrenzen festgelegt). Hierbei sollten Sie darauf achten, dass die Fässer möglichst dicht an der Absaugung positioniert werden können.
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bietet Sicherheit beim Ab- und Umfüllen aus Fässern. Nutzen Sie Atemschutzmasken, wenn eine technische Absauganlage nicht nutzbar oder nicht ausreichend ist. Schutzhandschuhe und Schutzbekleidung schützen den Mitarbeiter vor Hautverletzungen.
Sollten Gefahrstoffe trotz Schutzmassnahmen mit der Haut in Berührung kommen, sollten geeignete Hilfsmassnahmen (z.B. Augenspülungen und Notduschen) zur Erstversorgung zur Verfügung stehen.
Werden Arbeiten von Einzelpersonen ausgeführt, sind Überwachungsmassnahmen zu treffen, die eine schnelle Verfügbarkeit von Hilfsmassnahmen im Ernstfall ermöglichen.
Unser Tipp: Prüfen Sie vor dem Abfüllvorgang die aufnehmenden Behälter auf Aufnahmefähigkeit und alle verwendeten Geräte auf Undichtigkeiten oder Funktionsmängel. Das geeignete Werkzeug für das Abnehmen und Aufsetzen des Fassdeckels legen Sie am besten schon vor Beginn der Arbeiten bereit, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Nachlesen: TRGS 400
Achten Sie darauf, dass auch hier die geeigneten Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmassnahmen eingehalten werden (siehe oben). Um das Auslaufen und Verspritzen gefährlicher Flüssigkeiten beim Umfüllen aus z.B. kleineren Gebinden zu vermeiden, empfiehlt sich die Verwendung von Fasstrichtern. DENIOS bietet hier auch Modelle mit Überfüllsicherung an. Kontrollinstrumente wie Füllstandsanzeigen helfen Ihnen ebenfalls dabei, ein Überfüllen zu verhindern.
Stellen Sie sicher, dass alle Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmassnahmen eingehalten werden (siehe oben). Verwenden Sie ausschliesslich Handpumpen und elektrische Fasspumpen, die für das zu fördernde Medium geeignet sind. Bei leicht entzündlichen Flüssigkeiten sind Ex-Schutzmassnahmen zu prüfen und ex-geschütztes Arbeitsmaterial (Pumpen, Absaugungen, Erdungskabel etc.) zu verwenden. Entfernen Sie die Pumpe nach dem Abfüllvorgang vorsichtig aus dem Fass, um die Freisetzung von Gefahrstoffen und den Hautkontakt zu minimieren.
Auch beim Mischen von Flüssigkeiten in Fässern sind zunächst die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten (siehe oben). Achten Sie darauf, dass die verwendeten Misch- oder Rührwerke für den Fassinhalt geeignet sind.
Beim Transport von Fässern ist besondere Umsicht geboten, da Gefahrstoffe bei einer Beschädigung des Fasses unkontrolliert austreten können. Nutzen Sie daher geeignete Arbeitsmittel zum innerbetrieblichen Transport, um ein Umkippen oder Herabfallen des Fasses zu vermeiden. Auch in Sachen Arbeitsschutz punkten Sie mit den passenden Hilfsmitteln zum Fasshandling: Hilfsmittel für den innerbetrieblichen Transport dienen dazu, den Einsatz der menschlichen Muskelkraft auf ein Mindestmass zu reduzieren, um so zum Beispiel häufig auftretenden Verletzungen und auch Rückenleiden vorzubeugen. Die Lastenhandhabungsverordnung fordert, dass geeignete Hilfsmittel genutzt werden, um durch deren ergonomische Beschaffenheit eine Gesundheitsgefährdung auszuschliessen.
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