Artikel für die persönliche Schutzausrüstung (PSA) schützen Mitarbeiter vor alltäglichen und typischen Gefährdungen, die mit den Arbeitsabläufen einhergehen. Atemschutz, Schutzhelme, Schutzbrillen oder Gehörschutz bilden das umfangreiche Sortiment.
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Persönliche Schutzausrüstung – kurz PSA genannt – ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dazu gehört auch jede mit demselben Ziel verwendete und mit der Persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung. Folgende Arten von PSA, die Sie bei DENIOS im Sortiment finden, werden unterschieden:
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen. Er muss Massnahmen ergreifen, welche Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter beseitigen oder wenigstens auf ein Mindestmass reduzieren. Gefahren müssen immer zunächst an der Quelle beseitigt oder entschärft werden. Dazu bieten sich in erster Linie technische und/oder organisatorische Schutzmassnahmen an. Erst wenn diese Schutzmassnahmen nicht möglich sind oder noch Restgefährdungen bestehen, darf PSA als individuelle Schutzmassnahme eingesetzt werden. Massgeblich ist hier die sogenannte „T-O-P“ Reihenfolge:
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass PSA eingesetzt werden muss, müssen die Anforderungen an die PSA festgelegt werden. Nur so kann die später eingesetzte persönliche Schutzausrüstung auch den entsprechenden Schutz bieten. Der PSA-Einsatz darf natürlich nicht zu einer zusätzlichen Gefahr führen. Daher ist beispielsweise das Tragen von Schutzhandschuhen an Bohr- oder Drehmaschinen nicht erlaubt, da die Gefahr eines Einziehens besteht. Folgende Personen sollten bei der Auswahl der richtigen Schutzausrüstung beteiligt werden, da sie ihr Fachwissen einbringen können:
Die Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen sieht eine Produktklassifizierung in drei Kategorien vor.
In diese Kategorie gehören persönlichen Schutzausrüstungen, bei denen man davon ausgeht, dass der Benutzer selbst die Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann und deren Wirkung – wenn sie allmählich eintritt – vom Benutzer rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen wird (z.B. Handschuhe).
Zu dieser Kategorie gehören alle persönlichen Schutzausrüstungen, die weder der Kategorie I noch der Kategorie III zuzuordnen sind (z.B. Arbeitsschutzhelme, Schutzschuhe, Gehörschützer).
Zu Kategorie III gehören komplexe persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen, und bei denen man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennt (z.B. Atemschutzgeräte, Absturzsicherungen).
Persönliche Schutzausrüstung muss darüber hinaus den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten genügen, d.h. sie muss an den Träger anpassbar sein. Grundsätzlich ist PSA für den Gebrauch durch nur eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände trotzdem eine Benutzung durch verschiedene Mitarbeiter (z.B. Auffanggurte), muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass keine Gesundheitsgefahren oder gar hygienische Bedenken auftreten.
Nicht jede Schutzausrüstung oder Arbeitskleidung ist der PSA hinzuzurechnen. Dazu gehören:
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