Vom Pflasterkasten über Verbandskästen bis zur Ruheraumliege finden sich alle für ein schnelles Eingreifen relevanten Artikel in unserem "Erste Hilfe" Sortiment. Wählen Sie individuelle Ausstattungen je nach Einsatzort.
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer in seinem Betrieb. Im besonderen Fall der Ersten Hilfe müssen folgende Vorkehrungen getroffen werden müssen:
Besonders der letzte Punkt ist von erheblicher Wichtigkeit, denn es gibt eine große Anzahl an Produkten, die zur Ausübung lebensrettender Maßnahmen hinzugezogen werden können bzw. müssen.
Auch seitens der Beschäftigten gibt es Pflichten beim Thema Erste Hilfe im Betrieb. Wie auch im Privatleben macht man sich strafbar, wenn man verletzten Personen keine Ersthilfe zukommen lässt. Einzig eine Gefahr für die eigene Gesundheit entbindet von dieser Pflicht. Mitarbeiter müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Sicherheit und Gesundheitsschutz sorgen. Das beginnt schon damit, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung gemäss ihrer Bestimmung zu verwenden und Gefährdungen für sich und andere zu minimieren.
Beginnend bei der Pflasterbox gibt es eine Reihe von Produkten, die den Alltag in Betrieb und Produktion erheblich sicherer machen. Erste-Hilfe-Koffer enthalten alle notwendigen Hilfsmittel, die nach DIN 13157 im Betriebsverbandkasten vorhanden sein müssen. Klappbare Krankenbahren sind schnell bereit, um den Transport von Verletzten zu gewährleisten. Hinzu kommen Produkte zur schnellen Soforthilfe bei Verletzungen der Augen wie beispielsweise Augenspülflaschen oder Körperduschen.
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