Die GHS- und CLP-Verordnung schreibt die Kennzeichnung von Gefahrstoffen mit in Europa vereinheitlichten Symbolen vor. Alle gängigen GHS-Gefahrstoffsymbole als praktische Klebefolie finden Sie in unserem Online Shop.
In den letzten Jahren haben sich in verschiedenen Ländern verschiedene Systeme der Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrstoffen entwickelt. Somit konnte eine gleiche Substanz stark unterschiedlich eingestuft werden, wie das Beispiel Coffein zeigt: Reines Coffein galt in Japan als giftig, in Australien als gesundheitsschädlich und in China wurde es als ungefährlich eingestuft.
Auf diese Problematik haben die Vereinten Nationen bereits 1992 auf der Konferenz von Rio de Janeiro reagiert und 2005 das "Globally Harmonized System of Classification and Labelling" (GHS) vorgestellt. Mit dieser Verordnung änderte sich die bislang von Land zu Land unterschiedliche Kennzeichnung und Einstufung von Gefahrstoffen und Chemikalien.
Durch die GHS Gefahrstoffsymbole wird seit 2015 ein einheitliches System und eine einheitliche Kennzeichnung vorgeschrieben, die weltweite Gültigkeit hat. Dies betrifft sowohl die Lagerung, als auch den Transport und den Arbeitsschutz von diversen Gefahrstoffen.
EG-Richtlinien | GHS-Verordnung |
---|---|
15 Gefährlichkeitsmerkmale | 28 Gefahrenklassen mit Unterteilung in Kategorien |
7 Gefahrensymbole | 9 Gefahrenpiktogramme |
Schwarze Symbole auf orangefarbenem Grund | Rotumrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weissem Grund |
--- | Signalwörter „Gefahr“ oder „Achtung“ |
R-Sätze | H-Sätze (Gefahrenhinweise) |
S-Sätze | P-Sätze (Sicherheitshinweise) |
Einstufungskriterien nach Stoffrichtlinie 67/548/EWG und Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG | Einstufungskriterien nach GHS-VO EG/1272/2008 |
Nachstehend wird eine vereinfachte Übersicht der 9 Gefahrstoffsymbole (GHS-Piktogramme) dargestellt. Jedes Piktogramm hat eine Nummer und eine Bezeichnung für das schwarze Symbol.
GHS01: Explodierende Bombe
GHS02: Flamme
GHS03: Flamme über einem Kreis
GHS04: Gasflasche
GHS05: Ätzwirkung
GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen
GHS07: Ausrufezeichen
GHS08: Gesundheitsgefahr
GHS09: Umwelt
Um neben den Gefahrstoffsymbolen auch eine unmissverständliche Formulierung bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen zu erhalten, wurden einheitliche Hinweise auf Gefahren und auf die Sicherheit formuliert. Es sollte erreicht werden, dass für die benutzende Person klar ersichtlich ist, welche Gefahren von einem Stoff ausgehen können und wie sie sich verhalten muss und Schutzmaßnahmen ergreifen kann.
Durch die Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen mit den entsprechenden Gefahrstoffsymbolen und Hinweisen (H- und P-Sätze) kann man so auch ohne Chemiekenntnisse die Gefahren erkennen, die von den Stoffen ausgehen.
Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Formular aus, wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.