Mit Produkten zur Zutrittsbeschränkung wird dafür gesorgt, dass nur autorisierte Mitarbeiter sensible Bereiche betreten und Notausgänge richtig genutzt werden.
Fluchttüren dürfen nicht verschlossen sein, sollten aber im Alltag nicht genutzt werden. Andere Türen müssen dauerhaft vor unbefugtem Zutritt geschützt sein, jedoch im Notfall leicht zu öffnen sein. In diesen Fällen kommen Türwächter zum Einsatz. Sie können mit nur einem Handgriff geöffnet werden, lösen dabei aber einen Alarm aus. Sie ersparen komplette Überwachungssysteme und sind einfach an fast alle Türen anzubringen. Je nach Modell ertönt bei unerlaubter Bedienung der Klinke zunächst ein Voralarm, der den Benutzer über das Verbot informiert. Mit Loslassen der Klinke verstummt der Alarm. Wird die Klinke ganz durchgedrückt, ertönt ein Daueralarm, der sich nur mit dem entsprechenden Schlüssel wieder abstellen lässt. Dies hat im Notfall, dass auch andere Mitarbeiter im Gebäude gewarnt werden. Soll die Tür absichtlich geöffnet oder für kurze Zeit freigegeben werden, kann der Türwächter mittels eines Schlüssels nach unten verschoben werden. Wenn die Tür nur von bestimmten Personen betreten werden soll und auch im Notfall nicht geöffnet werden muss, finden Sie im DENIOS Sortiment auch elektronische Türschlösser. Diese können in Türen mit Einstecklöchern mit Euro-Profil-Zylindernorm einfach integriert werden – komplett ohne Bohren.
Bei Fluchttüren dürfen übrigens die vorgeschriebenen Fluchtwegkennzeichnungen nicht fehlen. Auch Türwächter sollten mit zusätzlichen Warnschildern versehen werden.
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