Sicherheitssauger nehmen feine Stäube auf und erfüllen die Erfordernisse an den Gesundheitsschutz und die Sicherheit. Die Geräte verfügen über alle notwendigen Ausstattungen für den professionellen Einsatz.
Trockene, gesundheitsgefährdende und nicht brennbare Stoffe sind seit dem 01.01.2005 in Staubklassen nach DIN EN 60335-2-69 eingeteilt. Die Einteilung richtet sich nach dem Arbeitsplatzgrenzwert und definiert den maximalen Durchlassgrad pro Klasse.
Asbest fällt beispielsweise unter die Staubklasse H und hat einen maximalen Durchlassgrad von <0,005 %. Die Auswahl des Industriesaugers richtet sich nach der Eignung für die jeweilige Staubklasse. Für Ex-Zonen kommen ATEX-Sicherheitssauger mit der jeweiligen Staubklasse zum Einsatz.
Damit Staub explosionsfähig wird, müssen verschiedene Kriterien gegeben sein. Dazu müssen Staub und Luft zunächst in einem bestimmten Verhältnis gemischt sein. Explosionsgrenzen legen fest, ab welcher Konzentration (untere Explosionsgrenze) das Gemisch explosiv ist. Im Gegensatz zu Gasen und Dämpfen lässt sich für Staub keine obere Explosionsgrenze ermitteln.
Um eine Staubexplosion zu vermeiden, muss sichergestellt werden, dass keine wirksame Zündquelle vorhanden ist. In vielen Betrieben geht die grösste Gefahr von Funken, elektrostatischen Aufladungen, heissen Oberflächen und Flammen aus. Um eine Entzündung zu verursachen, muss eine Zündquelle so viel Energie abgeben, dass sich die Verbrennung selbstständig fortpflanzt.
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